Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Hafen Open Air – Husum 2025
Veranstaltet von der BCM GmbH, Tjärke 3, 25813 Husum
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für den Besuch des Hafen Open Air – Husum 2025 am 3. August 2025 im Hafen von Husum. Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptieren Sie diese AGB.
2. Einlass
2.1 Der Einlass beginnt voraussichtlich um 17:00 Uhr. Änderungen der Einlasszeit sind vorbehalten.
2.2 Das Konzertgelände darf nur mit einem gültigen Ticket betreten werden.
2.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus sicherheitsrelevanten Gründen zu verweigern.
3. Altersbeschränkungen
3.1 Der Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
3.2 Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung teilnehmen, jedoch ist ein Ausweis mitzuführen.
4. Sicherheitsbestimmungen
4.1 Das Mitbringen von Glasflaschen, Dosen, Waffen, pyrotechnischen Gegenständen sowie jeglichen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
4.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.
4.3 Besucher verpflichten sich, den Anweisungen des Sicherheitspersonals jederzeit Folge zu leisten.
5. Haftung
5.1 Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Dritte oder aufgrund von höherer Gewalt entstehen.
5.2 Bei Ausfall des Konzerts aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
5.3 Für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
5.4 Bei Ausfall des Konzertes aufgrund von Krankheit des Künstlers wird ein Alternativtermin gefunden und kommuniziert. In diesem Fall behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
6. Foto- und Videoaufnahmen
6.1 Das Mitbringen von professionellem Foto- und Videoequipment ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
6.2 Besucher erklären sich einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, für Werbezwecke genutzt werden dürfen.
7. Verpflegung
7.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Für das leibliche Wohl sorgen vor Ort Foodtrucks, eine Beachbar und weitere Getränkewagen.
7.2 Personen, die alkoholisiert oder stark unter dem Einfluss von anderen Substanzen sind, kann der Zutritt verwehrt werden.
8. Hausrecht
8.1 Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die AGB oder die Anweisungen des Personals verstoßen, können des Geländes verwiesen werden.
9. Datenschutz
9.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher gemäß der geltenden Datenschutzgesetze.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.